Diisocyanate: Schulungspflicht
2K-Lacke eignen sich hervorragend für hochwertige Lackierungen, denn sie zeichnen sich durch gute Beständigkeit gegenüber UV-Strahlen, Witterungseinflüssen und Chemikalien sowie hohe Abriebfestigkeit aus. Sie bestehen aus den beiden Komponenten Stammlack und Härter, die vor der Applikation gemischt werden müssen. In den Härtern von 2K-Systemen kommen häufig Diisocyanate zum Einsatz. Da diese Stoffe als gesundheitsschädlich eingestuft sind, gilt seit dem 24. August 2023 eine EU-weite Schulungspflicht.
Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn der Härter einen Diisocyanatgehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (Gew.-%) aufweist. Hintergrund der Schulungspflicht ist eine Änderung der REACH-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Werker die Härterkomponente von 2K-Systemen nur noch dann verarbeiten dürfen, wenn der Härter einen Diisocyanatgehalt von weniger als 0,1 Gew.-% aufweist oder der Werker eine entsprechende Schulung nachweisen kann. Aufgrund dieser Vorschrift haben einige Lackhersteller die Rezepturen ihrer Härter geändert und bieten sie mit weniger als 0,1 Gew.-% an. Setzt ein industrieller Lackierbetrieb jedoch einen Härter mit mehr als 0,1 Gew.-% Diisocyanaten ein, müssen die Verarbeiter geschult werden.
Diese Schulungen gliedern sich in Abhängigkeit der Verwendung von Diisocyanaten in Grund-, Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) macht darauf aufmerksam, dass sie außerdem definierte Mindestanforderungen erhalten müssen und alle fünf Jahre zu wiederholen sind. Entsprechende kostenpflichtige Schulungen – online und in Präsenz – bieten u.a. der Europäische Fachverband der Hersteller von aliphatischen Isocyanaten (ALIPA), die FSK Services GmbH und der TÜV-Nord an. Informationen zu diesen Anbietern stehen auf der Homepage der BGHM.
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