Ex-geschützt pulvern

Der Explosionsschutz spielt gerade beim Pulverbeschichten eine wichtige Rolle. Deshalb sind bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten und die Anlagen regelmäßig zu überprüfen.

Porträtfoto Detlef Hanusch
Detlef Hanusch weist darauf hin, dass Pulverbeschichtungsanlagen regelmäßig zu prüfen sind. Foto: Albrecht + Partner

Damit Pulverlack durch den Schlauch „fließt“, zum Werkstück fliegt und dort haften bleibt, wird er mit Druckluft fluidisiert und elektrostatisch aufgeladen. Dadurch entsteht ein Pulver-Luftgemisch, das eine elektrische Spannung von bis zu 100.000 V aufweist und verpuffen oder explodieren kann. Aus diesem Grund sind beim Pulverbeschichten Schutzmaßnahmen für den Explosionsschutz notwendig. „Welche dies sind, steht im Explosionsschutzdokument“, erklärt Detlef Hanusch, Mit-Inhaber von Albrecht + Partner.

Das Ex-Schutzdokument ist Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und enthält u.a. Informationen darüber, welche Gefährdungen bestehen und welche Aspekte das Explosionsschutzkonzept beinhaltet. Außerdem steht darin, welche Bereiche des Lackierbetriebs den Explosionsschutzzonen zugeordnet sind (Zone 20, 21, 22 für Stäube) und was für Schutzmaßnahmen für die jeweilige Zone getroffen wurden. Die Zuordnung der Zone legt zugleich fest, was für eine ATEX-Zulassung die in diesem Bereich benutzten Geräte und Maschinen haben müssen.

„In der Praxis sieht man häufig, dass ein Radio auf dem Schaltschrank steht oder dass an heißen Tagen ein Ventilator für frische Luft sorgen soll“, berichtet Hanusch. Beides sind Gefahrenquellen und können zumindest eine Verpuffung auslösen. Ein weiteres Thema sind Handys. Der Experte empfiehlt Anlagenbetreibern, mit ihren Mitarbeitern zu klären, ob sie im Bereich der Ex-Schutzzonen ihr Telefon am Körper tragen und ggf. telefonieren dürfen. Für Sicherheit sorgen Handys mit ATEX-Zulassung.

Detlef Hanusch macht abschließend darauf aufmerksam, dass Pulverbeschichtungsanlagen regelmäßig zu prüfen sind. „Das erfolgt im Rahmen einer Betriebssicherheitsprüfung, die nach jeder Veränderung an der Anlage durchzuführen ist.“ Alle weiteren Zyklen sind in der BetrSichV festgelegt.

Zum Netzwerken:

Albrecht + Partner UG, Bielefeld, Detlef Hanusch, Tel. +49 521 94737044, info@albrechtpluspartner.de, www.albrechtpluspartner.de

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