Prozess-Standard
Eine Unterscheidung in Anwendungsbereiche (dekorativ oder technisch) war nicht vorgesehen, so dass das Pulverlacksystem für alle Anwendungen geeignet sein musste. Aufgrund dessen waren häufig nicht alle an das Lacksystem gestellten Bedingungen bei gleichzeitig hohen Anforderungen an Bewitterungsstabilität und Resistenz gegen Graffitientfernungsmittel erfüllbar. Daraus ergab sich, dass immer wieder Ausnahmen von einzelnen Anforderungen gemacht werden mussten. Ein weiterer Nachteil des alten Systems: Die Art des Zulassungsverfahrens selbst, die vorhandenen Arbeitsprozesse und die zur Verfügung stehende Anlagentechnik beim Beschichter unterlag keiner Überprüfung, getestet wurde allein das beschichtete Bauteil.
Dies führte unter anderem zu Korrosionsschäden. Um diese Problematik zu entschärfen, hat die Deutsche Bahn in Zusammenarbeit mit der Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung (QIB) und weiteren Teilnehmern den Standard 918340 weiterentwickelt. Das neue Qualitätssicherungssystem enthält nun eine generelle, auf den jeweiligen Einsatzbereich angepasste Produktqualifikation und eine Beschichterqualifikation, bei der die Prozesse des Beschichtungsbetriebes überwacht werden und an Hand von Musterblechen der mögliche Einsatzbereich ermittelt wird.
Für den Auftraggeber ist es einfacher geworden, einen geeigneten Beschichter zu finden. Durch die neue Zulassung ist auf einfache Weise nachvollziehbar, ob der Beschichter in der Lage ist, den Auftrag qualitativ zu erfüllen. Allerdings muss der Auftraggeber auch ein paar Informationen liefern. Neben dem Farbton, der Struktur und dem Glanzgrad muss der Beschichter wissen, ob das Grundmaterial Stahl oder Aluminium ist, ob der Einsatzbereich innen oder außen ist und ganz wichtig, ob technische oder dekorative Anforderungen an das Bauteil gestellt werden. Nur wenn der Beschichter diese Informationen hat, ist er in der Lage zu erörtern, ob er den Auftrag ausführen kann. |
Eine Zulassung des Pulverlacksystems ist auf Aluminium oder Stahl, für den Innen- oder Außenbereich möglich. Auch der Einsatzzweck, dekorativ oder technisch, spielt bei der Zulassung des Pulverlacksystems eine Rolle. Weiterhin muss der Beschichtungsstoff eingeordnet werden: Ist dieser matt, seidenglänzend oder glänzend? Welche Struktur soll erreicht werden, Glatt, fein oder grob? Neben den mechanischen Prüfungen, Korrosionsschutzprüfungen und Prüfung auf Bewitterungstabilität (Anforderungen je nach Einsatzzweck unterschiedlich) muss ebenfalls die Brandschutznorm im Schienenbereich DIN EN 45 545-2 erfüllt werden. Weitere relevante Normen sind in der Tabelle zusammengefasst. Auch an die Resistenz der Beschichtung gegen Reinigungs- und Graffitientfernungsmittel werden definierte Anforderungen gestellt. So dürfen Reinigungsmittel kein Quellen und Ablösen verursachen und maximal zu einer Glanzgradabnahme von 20% in Bezug auf den Ausgangswert führen. Graffitientfernungsmittel dürfen kein Hochziehen verursachen, wohingegen ein schwaches Anlösen bzw. Quellen zulässig ist. Auch hier darf allerdings der Glanzgrad nur um 20% gemindert werden. Dabei müssen nur dekorative Bauteile den aggressiveren Graffitientfernungsmitteln standhalten.
Durch die festgelegten Beanspruchungen, in Kombination mit einzuhaltenden Normen, ist es einfacher geworden, die passenden Beschichtungen auszuwählen. Welche Punkte muss ein Beschichter noch beachten? Unternehmen sind verantwortlich für eine auftragsbezogene Dokumentation der Vorbehandlung und Eigenkontrolle, zudem bestehen Aufbewahrungspflichten. Auf allen Endprodukten sind obligatorisch Schichtdicken- und Glanzgradmessungen durchzuführen. Und damit überhaupt für die Bahn beschichtet werden darf, ist eine Qualifikation vonnöten. Alle zwei Jahre muss sich der Beschichter durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut prüfen lassen. Es werden aber auch Güte- bzw. Qualitätszeichen, beispielsweise der QIB anerkannt.
Der eingeführte Standard hat Prozesse sinnvoll vereinheitlicht, sicherer gemacht und ein breiteres Produktspektrum für die Beschichtung von Schienenfahrzeugen freigeschaltet. Beschichter haben nun klar vorgegebene Richtlinien und müssen sich nicht um Einzelzulassungen bemühen. Dies gilt allerdings nur für den Pulverlackbereich, Nasslackierungen sind weiterhin ausgeklammert. Aber hier tut sich etwas. Die QIB und die DB arbeiten derzeit an einem Standard für die Nasslackierung von Schienenfahrzeugen. Lesen Sie dazu mehr in der nächsten Ausgabe von BESSER LACKIEREN.
BESSER LACKIEREN befragte Anwender zu ihren Erfahrungen mit dem Deutsche Bahn Standard 918340: Positiv
Optimierungsbedarf
Angaben machten: |
Zum Netzwerken:
Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung QIB, Schwäbisch Gmünd, Lars Walther, Tel. +49 7171 10 40-837, info@qib-online.com, www.qib-online.de
Deutsche Bahn AG, München, Dieter Greitzke, Tel. +49 89 1308-2608, dieter.greitzke@deutschebahn.com, www.deutschebahn.com
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